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Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Die Mindestbuchungszeit im Kindergarten beträgt vier bis fünf Stunden.
Dies ist darin begründet, dass die pädagogische Kernzeit zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr liegt und jeweils 15 Minuten für die Bring- und Abholzeit eingerechnet werden.
Für Hort- und Krippenkinder ist es möglich, weniger Wochenstunden zu buchen.

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes für jeden Wochentag unterschiedlich festlegen. Die Buchungszeiten richten sich nach Ihren Wünschen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kita-Beitrag.

Die Staffelung der Buchungszeiten und des monatlichen Kita-Beitrags gestaltet sich wie folgt

Buchung pro Tag Krippenkinder Kindergartenkinder Hortkinder
1 bis 2 Stunden 88,00 € 70,00 € 70,00 €
2 bis 3 Stunden 99,00 € 80,00 € 80,00 €
3 bis 4 Stunden 110,00 € 90,00 € 90,00 €
4 bis 5 Stunden 121,00 € 100,00 € 100,00 €
5 bis 6 Stunden 132,00 € 110,00 € 110,00 €
6 bis 7 Stunden 143,00 € 120,00 € 120,00 €
7 bis 8 Stunden 154,00 € 130,00 € 130,00 €
8 bis 9 Stunden 165,00 € 140,00 € 140,00 €
9 bis 10 Stunden 176,00 € 150,00 € 150,00 €
10 bis 11 Stunden 187,00 € 160,00 € 160,00 €
11 bis 12 Stunden 198,00 € 170,00 € 170,00 €
über 12 Stunden 209,00 € 180,00 € 180,,00 €

Für das Mittagessen fallen für Krippe und Kindergarten zusätzlich pro Tag 3,00 € und für Hortkinder 3,00 € an. 

Nebenkosten pro Monat für Krippe und Kindergarten:

  • 5,00 € Spielgeld  
  • 25,00 € Verpflegung    
  • 5,00 € Verbrauchsmaterial
  • 5,00 € Küchenservice

Nebenkosten pro Monat für Hortkinder:

  • 5,00 € Spielgeld  
  • 25,00 € Verpflegung    
  • 5,00 € Verbrauchsmaterial
  • 5,00 € Küchenservice

Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kita-Beitrag in Höhe von maximal 100,00 € pro Kind und Monat. Die Träger, in unserem Fall der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., reduzieren den Beitrag um den Zuschuss.

Verpflegungskosten ausgenommen

In der Bezuschussung sind keine Beiträge zur Verpflegung enthalten. D.h. Getränkegeld, ggf. Frühstücksgeld sowie Mittagessensgeld müssen Sie weiterhin selbst übernehmen bzw. werden wir weiterhin von Ihnen einziehen.

Keine Auszahlung von Differenzbeträgen

Sollte Ihr Beitrag (Grundbeitrag zzgl. z.B. Spielgeld und Service-/Hygienegeld) unter 100 Euro liegen, wird die Differenz nicht ausbezahlt (analog Zuschüsse für Vorschulkinder laut §21 AVBayKiBiG).

Stichtagsregelung zum 1. September

Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Kindergarten-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Weitere Fragen
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